Amtliche Lagepläne zum Bauantrag
(BauPrüfVO §3)
Beispiel Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

Ein Amtlicher Lageplan zum Bauantrag nach BauPrüfVO § 3 ist im Gegensatz zum Bestandslageplan (privatrechtlich) in seinem Inhalt genau festgelegt. Die Anfertigung eines solchen Lageplans ist eine hoheitliche Tätigkeit und kann u.a. nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit öffentlichem Glauben beurkundet werden. Er dient zur Vorlage beim Bauamt und ist Teil des Bauantrags mit dem Ziel der Baugenehmigung. Mit Hilfe dieses Planes kann der Sachbearbeiter beim Bauamt erkennen wie sich ein Bauvorhaben in die Umgebung einpasst und die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit feststellen. Er sieht auf einen Blick mehrere Informationen zum Teil maßstäblich, z.B. Festsetzungen eines Bebauungsplans, die ausgenutzte Grundfläche, die ausgenutzte Geschossfläche, Anzahl der Vollgeschosse, eingetragene Baulasten, falls erforderlich grundbuchliche Dienstbarkeiten, Abstandsflächen, das Bauvorhaben selbst, die Umgebungsbebauung, Grenzen, Topografie, usw..

Da es sich um eine hoheitliche Tätigkeit handelt richtet sich die Höhe der Gebühren für einen Amtlichen Lageplan zum Bauantrag nach der VermWertKostO NRW.