Wohnflächenermittlung

Beispiel Wohnflächenermittlung

Je nach Anforderung ermitteln wir die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder nach DIN 277-1. Bei öffentlich geförderten Wohnungen ist nach § 1 WoFlV auch diese Wohnflächenermittlung anzuwenden. Bei anderen Wohnungen hängt die Ermittlungsgrundlage oft vom Inhalt des Mietvertrags ab. Gibt es keine Vorgabe auf welcher Grundlage die Wohn- oder Mietfläche ermittelt werden soll, kann die Betrachtung der Ergebnisse beider Berechnungsgrundlagen interessant sein. Die Ergebnisse stellen wir meistens tabellarisch dar und wenn gewünscht in farblichen Grundrissdarstellungen. Auch andere Darstellungsweisen sind möglich.

Da es sich um eine privatrechtliche Tätigkeit handelt richtet sich die Höhe der Kosten für die Mietflächenermittlung in Anlehnung an die HOAI.