Die Anzeige einer Grenze in der Örtlichkeit kann unterschiedliche Gründe haben. Entsprechend den gewünschten Ergebnissen kann man zwischen 3 Leistungen entscheiden:
1. Einfache (nicht amtliche) Grenzanzeige
Die Einfache Grenzanzeige ist die am häufigsten verwendete Beauftragung im Bereich Grenzanzeige. Sie kommt zum Einsatz wenn man den Verlauf der Grenze in der Örtlichkeit kennen muß um z.B. einen Zaun zu errichten oder um z.B. zu wissen wie die Lage einer Mauer zur Grenze ist. Bei der Einfachen Grenzanzeige wird in der Örtlichkeit eine Markierung gesetzt oder die Mauer im Beispiel aufgemessen. Anschließend wird im Innendienst eine Skizze mit dem Sachverhalt erstellt.
Da es sich um eine privatrechtliche Tätigkeit handelt richtet sich die Höhe der Kosten für eine Einfache Grenzanzeige nach der HOAI.
2. Amtliche Grenzanzeige
Die Amtliche Grenzanzeige wird eher seltener verwendet. Im Prinzip beinhaltet Sie die gleichen Schritte und Informationen wie die einfache Grenzanzeige. Der Unterschied besteht darin, daß die Amtliche Grenzanzeige eine höhere Beweiskraft besitzt, da sie vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beurkundet wird. Wenn es sich z.B. um Grenzstreitigkeiten handelt ist die Amtliche Grenzanzeige das geeignetere Verfahren.
Da es sich um eine hoheitliche Tätigkeit handelt richtet sich die Höhe der Gebühren für eine Amtliche Grenzanzeige nach der VermWertKostO NRW.
3. Grenzvermessung
Die Grenzvermessung kommt noch seltener zur Anwendung. Bei der Grenzvermessung wird die Grenze nach einem bestimmten katastertechnischen Verfahren untersucht und gekennzeichnet. Die Beteiligten (z.B. die Grenznachbarn) werden in einem Grenztermin mit Grenzniederschrift (Beurkundung) über die Ergebnisse informiert. Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden dokumentiert und beim Katasteramt eingereicht. Durch dieses Verfahren erlangt das Ergebnis die höchste Beweiskraft, allerdings erfordert es auch den größten Aufwand.
Da es sich um eine hoheitliche Tätigkeit handelt richtet sich die Höhe der Gebühren für eine Grenzvermessung nach der VermWertKostO NRW.