Gerichtsgutachten

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure werden oft als Gutachter in Streitfällen vor Gericht hinzugezogen. Z.B. bei Grenzstreitigkeiten können ÖbVI die Richterinnen und Richter durch objektive sachkundige Beurteilung der Situation entscheidend unterstützen. Meistens erfordert das Gutachten ein Aufmaß der Situation Vorort. Im zweiten Schritt findet die Auswertung statt. Dann folgt die Erstellung des Gutachtens und wenn es erforderlich ist, wird die Situation in einem Gerichtstermin den Beteiligten erläutert.