Vermessung an einem Beispiel

Es war soweit. Nach langer Suche und vielen Verhandlungen hatte Herr Müller endlich sein Traumhaus gefunden. Eine alte Villa auf einem riesigen Grundstück. Eigentlich ein wenig zu groß für Ihn und seine Frau. Deshalb plante Herr Müller ein Teil des Grundstücks zu verkaufen. Einen Käufer hatte er schnell gefunden, Herrn Schmidt. Beide gingen zum Notar, doch der Besuch dort war eher ernüchternd. Ein Vertragsentwurf wurde angefertigt, aber der Eigentumsübergang stand noch in weiter Ferne, denn welcher Teil des Grundstücks sollte eigentlich verkauft werden ? Es gab ja noch kein 2. Grundstück ! Zunächst mußte das Grundstück also im Grundbuch geteilt werden. Darüber waren sich beide einig. Und über einen Verlauf der neuen Grundstücksgrenze waren Sie sich auch einig. Also war der nächste Schritt der Weg zu einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI). Denn dieser sollte Ihnen eine

Skizze Anlage zum Notarvertrag
Skizze Anlage zum Notarvertrag

Übersicht zum Notarvertrag

anfertigen, u.a. mit dem Verlauf der neuen Grenze. Bei dem ÖbVI angekommen stellte sich heraus, daß die Sache doch nicht so schnell ablaufen würde wie von Ihnen gedacht, denn der ÖbVI teilte Ihnen mit, daß Sie zunächst eine Teilungsgenehmigung von der Baubehörde benötigen würden, weil diese für bebaute Grundstücke vor der Teilung erforderlich war. Um diese Genehmigung zu erlangen mußten Sie einen

Skizze Lageplan zum Teilungsantrag
Skizze Lageplan zum Teilungsantrag

Lageplan zum Teilungsantrag

anfertigen lassen. Des Weiteren erläuterte der ÖbVI Ihnen das eine sogenannte

Skizze Teilung
Skizze Teilung

Teilungsvermessung

durchgeführt werden mußte, denn vor einer Teilung im Grundbuch mußte eine Zerlegung im Kataster erfolgen um ein 2. Flurstück zu bilden. Mit so viel Aufwand hatten Beide nicht gerechnet, doch bald war es dann so weit und Herr Schmidt hatte endlich sein neues Grundstück. Nachdem Ihm in einem Grenztermin seine neuen Grenzpunkte gezeigt worden waren und die sogenannte Fortführungsmitteilung von der Katasterbehörde an den Notar weitergeleitet worden war, ging es dann doch recht schnell vorwärts und Herr Schmidt konnte endlich mit seinem Projekt beginnen: dem Bau eines Zweifamilienhauses auf seinem neuen Grundstück ! Bereits im Vorfeld hatte Herr Schmidt mit seinem Architekten und dem ÖbVI alles in die Wege geleitet um nicht zu viel Zeit zu verlieren. Zunächst hatte der ÖbVI u.a. Höhen auf seinem Grundstück gemessen und einen

Skizze Bestandslageplan
Skizze Bestandslageplan

Bestandslageplan

erstellt auf dessen Grundlage der Architekt den Neubau in die Umgebung einpassen konnte. Diese Planung des Neubaus wurde dann vom ÖbVI in einen

Skizze Lageplan zum Bauantrag
Skizze Lageplan zum Bauantrag

Lageplan zum Bauantrag

eingetragen. Dabei stellte sich noch heraus, daß eine sogenannte Abstandsfläche des Neubaus nicht auf dem Grundstück von Herrn Schmidt, sondern auf dem Grundstück von Herrn Müller lag, was diese aber laut Bauordnung nicht durfte. Zum Glück konnte dieses Problem aber durch einen

Skizze Lageplan zur Baulasteintragung
Skizze Lageplan zur Baulasteintragung

Lageplan zur Baulast

und dem Einverständnis von Herrn Schmidt und Herrn Müller zu einer Baulasterklärung (Verpflichtungserklärung) gelöst werden. Nachdem Herrn Schmidt dann die Baugenehmigung vorlag konnte er mit dem Bau beginnen. Zuerst benötigte das Bauunternehmen eine

Skizze Grobabsteckung (mit Höhe)
Skizze Grobabsteckung (mit Höhenangabe)

 

Grobabsteckung

mit

Höhenangabe

um die Baugrube in richtiger Lage und mit der richtigen Tiefe auf dem Grundstück auszuheben. Dann wurde eine

Skizze Feinabsteckung (mit Höhenangabe)
Skizze Feinabsteckung (mit Höhenangabe)

Feinabsteckung

benötigt um die exakte hochgenaue Lage des Baukörpers in der Örtlichkeit anzugeben. Schritt für Schritt wuchs Herrn Schmidts Projekt in die Höhe bis eines Tages ein Brief vom Bauamt in sein Haus flatterte. Das Bauamt verlangte im Rahmen der Bauüberwachung einen Nachweis das Herr Schmidt bis jetzt in richtiger Lage und Höhe gebaut hatte. War da etwa Etwas schief gelaufen ? Herr Schmidt beauftragte umgehend den ÖbVI eine sogenannte

Skizze Sockelabnahme
Skizze Sockelabnahme

Sockelabnahme

anzufertigen. Zum Glück stellte sich heraus, daß alles richtig gebaut worden war und Herr Schmidt konnte weiterhin ruhig schlafen. Nach einiger Zeit war das Gebäude dann fertiggestellt, doch Herr Schmidt hatte etwas vergessen. Als Eigentümer war er nach dem Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet sein Gebäude einmessen zu lassen u.a. zur Fortführung des Liegenschaftskatasters. Somit beauftragte er den ÖbVI mit der

Skizze Gebäudeeinmessung
Skizze Gebäudeeinmessung

Gebäudeeinmessung.

Damit war sein Projekt fast abgeschlossen und Herr Schmidt wollte einen Zaun um sein neues Anwesen ziehen, doch wo waren denn nochmal die Grenzzeichen ? Herr Schmidt wußte es nicht mehr. Da mußte der ÖbVI wohl nochmal ran, welcher im Rahmen einer

Skizze einfache Grenzanzeige
Skizze einfache Grenzanzeige

Einfachen Grenzanzeige

die Grenzpunkte in der Örtlichkeit anzeigte. Nun hatte Herr Schmidt natürlich nicht ohne Grund ein Zweifamilienhaus gebaut. Sein Plan war es, die oberste Wohnung zu verkaufen und die untere Wohnung selber zu nutzen, doch wie war ein Verkauf möglich ? Mußte eine Teilungsvermessung durchgeführt werden ? Nein, hier beriet Ihn der Notar eine Teilung über das Wohnungseigentumsgesetz durchzuführen. Jetzt benötigte Herr Schmidt für den Mietvertrag nur noch eine

Skizze Mietflächenermittlung
Skizze Mietflächenermittlung

Mietflächenermittlung

um einen korrekten Mietvertrag aufzusetzen. Und wer konnte diese durchführen ?

der ÖbVI !