Ein Bestandslageplan ist eine Abbildung der Umgebung. In einem Bestandslageplan kann die Umgebung maßstäblich (z.B. 1:100, 1:250 oder 1:500) erst digital und dann auf einem Blatt Papier dargestellt werden. Die Umgebung wird mit Hilfe von Messinstrumenten topografisch erfasst. Dann werden die zu erfassenden Objekte mit Hilfe von Liniendarstellungen, Punktdarstellungen, Symbolen, Texten, Höhenangaben (textlich) abgebildet. Dieser Lageplan kann mit anderen maßstäblichen (georeferenzierten) Plänen kombiniert werden.
Beschreibung:
Zweck:
Häufig dient der Bestandslageplan als Grundlage für Bauvorhaben (Gebäude, Brücken, etc.). Als Basis wird ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster (aus ALKIS) genutzt mit der Darstellung von Grenzen, Umgebungsbebauung, Flurstücksnummern, usw.. In diese Grundlage wird das örtliche Lage- und Höhenaufmaß (Topografie) vom Gelände, der Vegetation, Straßen, Bauwerken, etc. eingearbeitet. Zusätzlich können z.B. auch Bebauungspläne eingearbeitet werden. Auf dieser Grundlage kann dann ein Bauvorhaben exakt geplant werden, so daß z.B. die Vorgaben des Bebauungsplanes oder andere besondere Gegebenheiten auf dem Grundstück berücksichtigt werden können.
Auf der Grundlage des Auszuges aus dem Liegenschaftskataster kann auch ohne weitere Lage- und Höhenaufmaße eine Übersicht zum Notarvertrag angefertigt werden. In dieser Übersicht können z.B. der Verlauf einer neuen Grenze oder bestimmte Flächen dargestellt werden um einen Sachverhalt zu verdeutlichen.
Der Bestandslageplan ist auch ein geeignetes Werkzeug um eine Bebauungsplangrundlage zu erstellen. Oft werden weitere Informationen der Fachplaner eingearbeitet und ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beurkundet u.a. die geometrische Eindeutigkeit der einzelnen Festlegungen.
Auch für die Dokumentation von Leitungsaufmaßen oder Innenaufmaßen von Häusern, Wohnungen oder Industrieanlagen ist die Darstellung der Ergebnisse in einem Bestandslageplan hilfreich.
Da es sich um eine nicht hoheitliche Tätigkeit handelt richtet sich die Höhe der Kosten in Anlehnung an die HOAI. Sind Beurkundungen erforderlich, handelt es sich um hoheitliche Tätigkeiten. Die Höhe der Kosten richtet sich dann nach der VermWertKostO.