Meistens sind Höhenangaben in der Örtlichkeit bei Grobabsteckungen oder Feinabsteckungen erforderlich, aber auch bei anderen Vorhaben, bei denen Bauunternehmen auf Höhen aus Planungen zurückreifen müssen zur Anpassung des Geländes oder des Bauwerks Vorort. Bei Grobabsteckungen und Feinabsteckungen werden die Höhen in der Regel in Metern im Höhensystem NHN angegeben, da dieses System die Grundlage der Baugenehmigung ist. Aber es können auch andere Einheiten oder Bezugspunkte für die Übertragung benutzt werden.
Da es sich um eine privatrechtliche Tätigkeit handelt richtet sich die Höhe der Kosten für die Höhenangabe nach der HOAI.